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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.

Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.13 Ausländerwesen

++Neuregelung ab dem 01. Mai 2025 für digitale Fotos bei der Ausländerbehörde:

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Passfotos für Aufenthaltstiteln und Passersatzpapiere nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ausschließlich digital erstellt und gesichert online übertragen werden. Die papiergebundenen Passbilder dürfen von der Ausländerbehörde nicht mehr angenommen werden. Mit dem neuen Verfahren soll die Sicherheit verbessert und Manipulationen verhindert werden. 

Was müssen Sie beachten?

Ihr Passfoto wird wie gewohnt vorab bei einem zertifizierten Fotostudio oder Fotodienstleiter angefertigt. Nach Erstellung des Passfotos erhalten Sie vom Fotografen bzw. Dienstleister einen QR-Code, der bei Beantragung von den Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren der Ausländerbehörde vorgelegt wird. Über diesen QR-Code kann die Ausländerbehörde Ihr Passfoto direkt online und in einem gesicherten Verfahren abrufen. Eine Übersicht der zertifizierten Fotostudios und Fotodienstleisters kann über die Webseite alfo.passbild abgerufen werden.

Alternativ kann ein Passfoto im Rahmen Ihres Termins direkt bei der Ausländerbehörde der Stadt Worms aufgenommen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übermittelt werden. Zu diesem Zwecke hat die Bundesdruckerei die Fotoaufnahmegeräte (PointID-Systeme) bereitgestellt, die alle Anforderungen erfüllen. Die Bildaufnahme vor Ort erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 6 €. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.++

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@worms.de.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen zu Wartezeiten kommen kann. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. 

++Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2026 verlängert: Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1.UkraineAufenthÄndFGV) vom 22.11.2024 in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV) vom 28.11.2023 werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 01.02.2025 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereisten Ausländern gewährt. Für die Verlängerung müssen die Geflüchtete die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.++

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! (Kontaktformular siehe oben)

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! (Kontaktformular siehe oben)

Dienstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! (Kontaktformular siehe oben)
 
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