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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Um Sachverständige bestellen zu können, die im Namen Ihrer Sachverständigenorganisation Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen erstellen und Fachbetriebe zertifizieren bzw. überwachen, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, in der sich der Hauptsitz Ihrer Organisation befinden soll. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Anerkennungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Anerkennungen der hier zuständigen Behörde gleich, wenn sie ihnen gleichwertig sind. Sie sind der Behörde vor Aufnahme der Prüf- oder Überwachungstätigkeiten im Original oder in Kopie vorzulegen; eine Beglaubigung der Kopie kann verlangt werden. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass gleichwertige Anerkennungen nach Satz 1 in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Wasserrechtliche Genehmigungen für Gewässerbenutzungen (Entnahme, Einleitung usw.). für Anlagen im Gewässerbereich, zum Bauen an den Rheindeichen sowie zum Bauen in Überschwemmungsgebieten bei Gewässern dritter Ordnung (z. B. Eisbach/Altbach), Aufgaben der Unteren Wasserbehörde

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
+49 6241 853-3500
+49 6241 853-3599
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin.
 
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