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mixins.searchInfo_searchTermAufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft

Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Urteil des Familiengerichts aufgehoben.


Die Lebenspartner müssen sich im Aufhebungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Aufhebungsantrag auf diesem Weg einreichen.
Wenn ein Lebenspartner im Rahmen des Aufhebungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Aufhebung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 240 - Standesamt

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Bemerkung:
Standesamt

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr
Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen

  • Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de
     In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden.

  • Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummern:

  • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
  • 06232 - 14-2502 - Eheregister
  • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
  • 06232 - 14-2504 - Sterberegister
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