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Sterbefall anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 240 - Standesamt

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Bemerkung:
Standesamt

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr
Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen

  • Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de
     In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden.

  • Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummern:

  • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
  • 06232 - 14-2502 - Eheregister
  • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
  • 06232 - 14-2504 - Sterberegister
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