Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
29.08.2024
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
67346 Speyer
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Bemerkung:
Ansprechpartner
Adresse
67346 Speyer
Telefon
Fax
Zuständig für:
- Speyer:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Fischereischein Ausstellung
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Haushaltsbescheinigung
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße
Adresse
67346 Speyer