Fischereischein Ausstellung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer
Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig.
Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211
Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).