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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig.
Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211
Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

Industriestraße 23
67346 Speyer
rollstuhlgerecht
06232 14-1334
06232 14-1353

Öffnungszeiten der Bürgerbüros:

Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

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