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Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle

Industriestraße 23
67346 Speyer
rollstuhlgerecht
06232 14-2256
06232 14-2263
06232 14-2306
06232 14-2808
06232 14-2738

Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II):

Montag:         geschlossen
Dienstag:       7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:  7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:           7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine.    

Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.

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