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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
  •  

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

Industriestraße 23
67346 Speyer
rollstuhlgerecht
06232 14-1334
06232 14-1353

Öffnungszeiten der Bürgerbüros:

Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

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