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Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Die Höhe der Hundesteuer ist in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt.

Aktuelle Steuersätze der Stadt Speyer:

Die Steuer beträgt für den ersten Hund jährlich 105 €.

Für den zweiten Hund in Ihrem Haushalt beträgt die Steuer jährlich 135 €

und für jeden weiteren Hund 155 €.

Für gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier) beträgt die Steuer pro Jahr 385 €.

Für jeden weiteren gefährlichen Hund werden 620 € erhoben.

(Stand 2018)

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 131 - Allgemeine Finanzwirtschaft

- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling

Maximilianstraße 90
67346 Speyer
06232 14-2284
06232 14-2694

Montag                08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag              08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch            08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen

Donnerstag        08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich

- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling

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