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Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verkehrsüberwachungsamt

 
Die Aufgaben des 1987 gegründeten Verkehrsüberwachungsamtes erstrecken sich in allen Organisationsbereichen auf das große Thema "Kraftfahrzeug".
Dabei geht es nicht nur um die oft sehr kontrovers diskutierten Einsätze z. B. gegen das Falschparken, sondern seit der Angliederung der früher zum Ordnungsamt gehörenden Verkehrsabteilung im Jahre 2004 auch um alle Angelegenheiten zum Betrieb des Fahrzeugs (angefangen bei der Zulassung über die Ummeldung bis hin zur Stilllegung) ebenso wie z. B. die Themen "Führerscheine, Taxikonzessionen, Busgenehmigungen, Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnisse".

Die drei Abteilungen des Amtes 31 gliedern sich in

Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm A
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 122777
06131 123086

Montag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag  9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.

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