Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Zuständig ist die örtliche Straßenbaubehörde.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
11.10.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt hat 5 Arbeitskreise: Die Abteilung Rechtsangelegenheiten ist Ansprechpartnerin für die städtischen Stellen bei rechtlichen Themen und übernimmt die Prozessvertretung. Der Stadtrechtsausschuss entscheidet über Widersprüche. Die Einheit Versicherungen kümmert sich um den Versicherungsschutz der Stadt und betreut Schadensfälle. Das Ordnungsamt ist die allgemeine Ordnungsbehörde und nimmt vielfältige Aufgaben wahr, dazu gehören das Gewerberecht, Versammlungen und das Thema Veranstaltungen. Das Standesamt ist ihr Ansprechpartner z. B. bei Geburten und Trauungen.
Hinweis
Bitte wenden Sie sich bei folgenden Anliegen an das Verkehrsüberwachungsamt:
- Ihr Auto wurde abgeschleppt bzw. möchten einen Falschparker melden Abteilung Verkehrsüberwachung (Telefon: +49 6131 12-2181)
- Fragen rund um Ihr KFZAbteilung Zulassungsstelle (Telefon: +49 6131 12-2424)
- Fragen rund um FahrerlaubnisangelegenheitenAbteilung Führerscheinstelle (Telefon: +49 6131 12-2424)
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift
55026 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Kontakt
Telefon
Fax
Ansprechpartner
Zuständig für:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Kontakt
Telefon
Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift
55026 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).