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mixins.searchInfo_searchTermSchornsteinfeger

Schornsteinfeger

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

Ihre zuständige Stelle:

Bauamt

Das Bauamt nimmt in seinen 4 Abteilungen unter anderem staatliche Auftragsangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz wahr. So sind z. B. die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Denkmalschutzbehörde im Bauamt angesiedelt. Auch die amtliche Vermessungsstelle sowie die Geschäftsstellen des Umlegungs- und des Gutachterausschusses finden sich im Bauamt. Hinzu kommen klassische Verwaltungsaufgaben wie Personal-, Haushalts- und Gremienangelgenheiten.

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau C
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123111
06131 122588

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

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