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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Für Länder innerhalb der EU und des EWR benötigen Sie keinen internationalen Führerschein.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Reiseorganisation, welchen der beiden internationalen Führerscheine Sie benötigen.

Für folgende Vertragsstaaten beträgt die Gültigkeit des internationalen Führerscheins 1 Jahr (nach Anlage 8c zu § 25b Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung):
Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich    

Hinweis zu Thailand: Nachdem Thailand zum 1. Mai 2020 auch dem "Wiener Abkommen von 1968" beigetreten ist, können wir Ihnen auch für Thailandreisen den Internationalen Führerschein nach Muster Anlage 8d ("Wiener Abkommen vom 8. November 1968") ausstellen. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir im Antragsformular "Thailand" aus der Liste "Pariser Abkommen von 1926" entfernt.
     
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre (nach Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Die Gültigkeitsdauer internationaler Führerscheine nach Anlage 8c beträgt 1 Jahr, solche nach Anlage 8d 3 Jahre, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Die Gültigkeitsdauer dürfen wir nicht verlängern. Sie darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen. Der internationale Führerschein ist im Ausland nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Hinweis: In Deutschland erteilte internationale Führerscheine gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Nachweise der Fahrerlaubnis.

Beantragung

  • durch persönliche Vorsprache
  • durch bevollmächtigte Person

Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollte das Dokument verloren gehen, ist die Erklärung "Versicherung an Eides statt" abzugeben. Diese kann alternativ abgegeben werden

  • von einer Notar:in
  • persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • mittels des Formulars "Versicherung an Eides statt"

Hinweis: In Zweifelsfällen an der Glaubwürdigkeit kann zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich sein.

Bei einem Diebstahl legen Sie der Fahrerlaubnisbehörde die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige vor. In diesem Fall müssen Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Wenn Sie das abhanden gekommene Dokument wieder finden, müssen Sie es unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Ihre zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Erteilung, Verlängerung, Umschreibung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen zuständig. Sie stellt internationale Führerscheinene und Fahrtenschreiberkarten aus. Im Rahmen der Eingriffsverwaltung ist sie auch für Eignungsüberprüfungen und die Entziehung der Fahrerlaubnis zuständig.

Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig.

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Bemerkung:
Elly-Beinhorn-Straße

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
06131 122424
06131 122511

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
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