Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Standesamt
Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.
Urkundenanforderung
Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Urkunde schicken wir Ihnen per Nachnahme zu. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zustellunternehmen.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Fax: +49 6131 12-2032
Kirchenaustritt
Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren.
Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:
Online-Voranmeldung Kirchenaustritt
Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein, z.B. durch einen Notar.
Empfehlung zum Tragen von Masken
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürger:innen freigestellt, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Abstands- und Hygieneregeln.
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift
55026 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Geburtsbeurkundungen:
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen:
Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Rentenrechtliche Angelegenheiten:
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Sachgebiet Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift
55026 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).