Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Einheitlicher Ansprechpartner:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift 20 03 61
56003 Koblenz
ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
+49 261 120-0
+49 261 120-2200
Alle Informationen anzeigen