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Kfz: Versicherungsschutz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen und diese solange aufrecht zu erhalten wie das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.

Die Prämien errechnen sich aus folgenden statistischen Merkmalen:

  • der Typklasse des Fahrzeuges
  • der Regionalklasse des Wohnortes oder Betriebssitzes des eingetragenen Halters
  • der Schadensfreiheitsstufe

Außerdem werden von den Versicherungen vielfach weitere Merkmale bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt, wie z.B:

  • Alter des Versicherungsnehmers / Fahrers
  • Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder Fahrers
  • Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges
  • jährliche Fahrleistung
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister Flensburg

Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchten, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Es gibt unterschiedliche Versicherungsanbieter mit verschiedenen Tarifen.

Es wird empfohlen, sich hinsichtlich des für Ihr Fahrzeug sinnvollen Versicherungsschutzes von der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen möchten, gründlich beraten zu lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Zulassung von Fahrzeugen

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-2413

Eine Online Terminvereinbarung ist zwingend notwendig

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