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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Bei Wegzug ist der Hund ebenfalls abzumelden.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer

Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3331

Telefonzeiten und Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 -bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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