Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermJagdsteuer

Jagdsteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung - Gewerbesteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-3331

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Alle Informationen anzeigen