Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Führerscheinstellen
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
- Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
- nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.
Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins
Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.
Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.
23.01.2023
Ihre zuständige Stelle:
Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Kontakt
Webseite
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten/Erreichbarkeiten der Abteilung „Straßenverkehr" beim Ordnungsamt sind:
8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung
und
14:00 - 16:00 Uhr - nur telefonische Erreichbarkeit
8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung
und
14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung
8:30 - 12:00 Uhr - ohne vorherige Terminvereinbarung möglich
und
14:00 - 16:00 Uhr - nur telefonische Erreichbarkeit
8:30 - 12:00 Uhr - nur telefonische Erreichbarkeit
und
14:00 - 18:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung
8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung
Ansprechpartner
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Telefon
Fax
Position
Raum
Zuständig für:
- Landau in der Pfalz:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Führerschein abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
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- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
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