Elektroschrott Entsorgung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restabfall (schwarze Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden.Diese werden für Landauer Bürger kostenfrei am Wertstoffhof „Am Hölzel" entgegengenommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Abholung beim Sperrabfall auf Abruf (Ausnahme Nachtspeicherofen und Energiesparlampen/Neonröhren)
Elektrogeräte enthalten große Mengen an Schadstoffen (zum Beispiel Schwermetalle oder FCKW), aber auch wertvolle Ressourcen wie Edelmetalle (zum Beispiel Gold, Platin, Silber). Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) schädigt beispielsweise beim unkontrollierten Austritt die Ozonschicht. Werden Altgeräte also einer getrennten Sammlung und anschließender Verwertung zugeführt entlasten sie die Umwelt doppelt: Einerseits werden wichtige Rohstoffe dem Stoffkreislauf wieder zugeführt und andererseits der Schadstoffgehalt im Restabfall deutlich verringert. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Ab dem 24. März 2006 werden auch alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet: Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Schwarze Tonne, gelber Sack, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern beim Entsorgungszentrum (Anmerkung: Gewerbliche Anlieferer müssen sich vorab anmelden) oder freiwilligen Rücknahmesystemen abzugeben ist.
Was versteht man unter Elektronikschrott? (1) Wärmeüberträger- Kühlschrank
- Gefriertruhe
- Gefrierschrank
- ölgefüllte Radiatoren
Leuchten, stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen ,Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampflampen, LED-Lampen mit Ausnahme von Glühlampen (diese gehören zum Restabfall)
(4) Großgeräte zum Beispiel:Alle Geräte mit einer Kantenlänge über 50 cm
- Spül- und Waschmaschinen
- Herde (Gas oder Elektro)
- Wäschetrockner/-schleuder
- Heiz- und Klimageräte
Alle Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 cm
Staubsauger, Toaster, Friteusen, Wecker, Rasierer. Bohrmaschine, Sägen, Nähmaschine, Videospielekonsole,Fahrrad-,Tauch-,Lauf, Rudercomputer, Rauchmelder,Anrufbeantworter, Computer
Drucker, DVD Player, Fotoapparat, Fotokopiergerät, HiFi-Gerät / Baustein, Radio, Kassettenrecorder, Kofferradio, Modem, Plattenspieler, Rechenmaschine
Schreibmaschine, Taschenrechner, Telefon/Telefax, Videogerät, Videokamera
(6) PhotovoltaikmoduleSeit dem 15. August 2018 gehören auch alle Alltagsgegenstände mit Elektrofeatures zum Elektroschrott.
Wichtig:
Leicht zu entfernende Elektrobauteile (Schrankbeleuchtung etc.) müssen zuvor abgebaut und werden danach getrennt vom übrigen Sperrmüll/Restabfall in den entsprehenden Containern gesammelt. Fest verbaute Elektrobestandteile werden komplett der entsprechenden Sammelgruppe zugeordnet (Turnschuhe, Massagesessel etc.)
Farbbänder/Kartuschen (Entsorgung in den orangenen Tonnen im Wertstoffhof), Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sind vor der Abgabe im Wertstoffhof „Am Hölzel“ unbedingt aus den Altgeräten zu entfernen!
Entsorgung sonstigen E-Schrotts:
Haushaltsbatterien: Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Haushaltsübliche Mengen an Altbatterien können aber auch beim Bauhof bzw. beim Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden.
Wo kann ich den Elektronikschrott entsorgen?Elektronikschrott kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Wertstoffhof „Am Hölzel“ abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Abholung beim Sperrabfall auf Abruf (Ausnahme Nachtspeicherofen und Energiesparlampen/Neonröhren)
Hier finden sie weitere Sammelstellen für Energiesparlampen