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mixins.searchInfo_searchTermEinverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Ihre Begleitung eine Auslandsreise macht, ist es empfehlenswert, dem Kind neben den erforderlichen Ausweisdokumenten eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Damit erklären Sie, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes
  • Ihre Personalien und wie Sie zu erreichen sind
  • Reiseroute
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen

Wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie, ist es ratsam, eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen.

In einigen Ländern ist die Einverständniserklärung nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend vorgeschrieben. Auch müssen Sie die Erklärung eventuell beglaubigen lassen und gegebenenfalls zusätzlich eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache vorlegen.

Die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch an die Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland wenden.

Eine Beglaubigung erhalten Sie an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei:

  • einer Notarin oder einem Notar
  • einer Behörde wie Ihrer Stadtverwaltung

Eine Einverständniserklärung kann in einigen Ländern auch notwendig sein, wenn das Kind nur mit Ihnen reist, obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben. In diesem Fall benötigen Sie die beglaubigte Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Andernfalls müssten Sie eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung vorlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice

Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, nutzen Sie bitte den Hintereingang an der Willy-Brandt-Anlage über das Glasrondell (Aufzug von der Tiefgarage in das Rathaus).

Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06233 89-666
06233 89-15600

Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unter www.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.

An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)  

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