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mixins.searchInfo_searchTermSorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.

Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch:

- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

Montag und Mittwoch: 

- Grundsicherung / Asyl

- Wohngeld / Wohnraumsicherung 


Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Aufzug vorhanden
06233 89-355
06233 89-15509

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen 

Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

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