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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Handwerker Parkausweis (Region Trier-Eifel-Mosel-Hunsrück)

  • berechtigt sind alle Handwerksbetriebe
    • zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort
    • zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, verkehrsberuhigten Bereich, an Parkscheinautomaten, eingeschränkt auf Gehwegen
  • ermöglicht nicht das Einfahren und Parken von Fahrzeugen in der Fußgängerzone

Handwerker-Parkausweis (Notfall) für die Fußgängerzone

  • berechtigt sind Firmen und Dienstleister im Handwerkergewerbe, die Notfalltätigkeiten oder Not- und Bereitschaftsdienste anbieten ( z.B. Elektriker, Gas, Wasser- Dachdecker usw.).
    • diese AG erlaubt die Einfahrt und das Parken von einem Fahrzeug in der Fußgängerzone nur in Notfällen ohne zeitliche Beschränkung

Handwerker-Parkausweis (Fußgängerzone) innerhalb der Liefer- und Ladezeiten

  • berechtigt sind alle Handwerksbetriebe
    • durch diese AG wird für planbare Einsätze, innerhalb der Liefer- und Ladezeiten in der Fußgängerzone das Parken vor der Arbeitsstelle für einen Zeitrahmen von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr  ermöglicht

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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