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mixins.searchInfo_searchTermSachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Betrifft die Beseitigung von Ungeziefer wie

  • Ratten
  • Mäuse
  • sonstige Nagetiere
  • Schaben
  • sonstige Schädlinge und Insekten

Auf privatem Grundstück

  • Beseitigung durch den Eigentümer selbst
  • oder durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfer durch den Eigentümer (siehe gelbe Seiten)
  • auch bei Mietshäuser, Mietwohnungen sowie sonstige gewerbliche Objekte
  • Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt

Bei Gastronomiebetrieben

  • Meldung bei der Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelkontrolle beim Ordnungsamt
  • diese informieren das Gesundheitsamt

Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen

  • Meldung beim Ordnungsamt

Auf einer öffentlichen Grünfläche

  • Meldung bei StadtRaum Trier - Grünflächen

In einem Kanal

  • Meldung an die Stadtwerke

Bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit

  • Meldung an das Gesundheitsamt

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtwerke Trier

Ostallee 7-13
54290 Trier
+49 651 717-0
+49 651 717-199
Alle Informationen anzeigen