Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
Betrifft die Beseitigung von Ungeziefer wie
- Ratten
- Mäuse
- sonstige Nagetiere
- Schaben
- sonstige Schädlinge und Insekten
Auf privatem Grundstück
- Beseitigung durch den Eigentümer selbst
- oder durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfer durch den Eigentümer (siehe gelbe Seiten)
- auch bei Mietshäuser, Mietwohnungen sowie sonstige gewerbliche Objekte
- Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt
Bei Gastronomiebetrieben
- Meldung bei der Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelkontrolle beim Ordnungsamt
- diese informieren das Gesundheitsamt
Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen
- Meldung beim Ordnungsamt
Auf einer öffentlichen Grünfläche
- Meldung bei StadtRaum Trier - Grünflächen
In einem Kanal
- Meldung an die Stadtwerke
Bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit
- Meldung an das Gesundheitsamt