Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung anmelden

Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
  • in Trier gibt es keine Transponder, sondern die Hundesteuermarke

Anmeldung/Ummeldung

  • erfolgt online, telefonisch oder persönlich 
  • ein Formular steht zum download unter www.trier.de bereit
  • Ummeldung kann auch gleichzeitig mit Meldung der neuen Adresse im Bürgeramt erfolgen

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale Abgaben

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen