Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
- Online
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
- ab Januar 2025 ist möglich den Bewohnerparkausweis für 6 Monate zu beantragen
- ab 01.03.2025 können auf einem Bewohnerparkausweis bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden
- die Beantragung von mehr als einem Fahrzeug ist nur postalisch, per Fax oder per E-Mail möglich
- mit dem Vordruck möglich, hier sind alle 3 Kennzeichen aufzuführen
- es darf immer nur ein Fahrzeug in der Parkzone mit dem Original Ausweis stehen
Bewohnerparkausweis
- ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist
Gültigkeit
- grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
- Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
- das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
- nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet
Bewohnerparkzonen
- Informationen dazu siehe unter www.trier.de