Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBewohnerparkausweis Erteilung

Bewohnerparkausweis Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Beantragung

  • schriftlich mittels Vordruck
  • Online
    • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
  • ab Januar 2025 ist möglich den Bewohnerparkausweis für 6 Monate zu beantragen
  • ab 01.03.2025 können auf einem Bewohnerparkausweis bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden
  • die Beantragung von mehr als einem Fahrzeug ist nur postalisch, per Fax oder per E-Mail möglich
    • mit dem Vordruck möglich, hier sind alle 3 Kennzeichen aufzuführen
    • es darf immer nur ein Fahrzeug in der Parkzone mit dem Original Ausweis stehen

Bewohnerparkausweis

  • ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist

Gültigkeit

  • grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
    • Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
  • das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
    • nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet

Bewohnerparkzonen

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

Postanschrift 3470
54224 Trier
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Zur Online-Terminvereinbarung
Alle Informationen anzeigen