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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

zusätzlicher Hinweis zu Fahrradständern:

  • nur für gewerbliche Zwecke möglich (erlaubnispflichtig)
  • für private Aufstellung keine Erlaubnis möglich

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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