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Führerschein abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt worden sein. Die kann bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben müssen oder wieder ausgehändigt bekommen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verwaltung, Zentrale Bußgeldstelle, Beschwerdemanagement

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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