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mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz entscheiden in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe Gebrauch machen.

Beherbergungsteuer

  • besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für eine entgeltliche Übernachtungsmöglichkeit in einem Beherbergungsbetrieb in der Stadt Trier
  • ab der achten zusammenhängenden Übernachtung entfällt die Steuerpflicht

Informationen

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale Abgaben

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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