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mixins.searchInfo_searchTermGewerbemietspiegel

Gewerbemietspiegel

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Es gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Anforderung:

erhältlich als:

  • gedruckte Broschüre per Post
  • druckaufbereitete PDF-Dateil per Email

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadtvermessung - Grundstückswertermittlung - Gutachterausschuss

Gerty-Spies-Str. 2
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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