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Bewohnerparkausweis Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Wenn Sie in einem Bereich in Koblenz mit Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz reicht nicht aus! Ausnahme: Sie sind verheiratet und deshalb nach dem Meldegesetz verpflichtet einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu bestimmen) gemeldet sind, in dem eine Bewohnerparkausweiszone eingerichtet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen. 

Verlängerung Parkausweis: 

Parkausweise, deren Gültigkeit nach dem 29.02.2024 enden, unterliegen der neuen Gebührenordnung. Eine Verlängerung ist aktuell nur max. 4 Wochen vor Ablauf und nur vor Ort möglich. Buchen Sie dazu einen Termin im Bürgeramt (Rathaus I) oder wenden Sie sich ohne Termin an die Servicestelle (Rathaus II - Eingang Ostflügel). Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!

Ist ihr Parkausweis bereits länger als drei Monate abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist ein Neuantrag unter vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt zu stellen unter Vorlage aller aktuellen Unterlagen (neg. Stellplatzbescheinigung, Fahrerlaubnis, Nutzungsbescheinigung etc.). 

Ab 2026 ist bei jeder Verlängerung die Vorlage einer neuen negativen Stellplatzbescheinigung erforderlich. Warum? Das Ziel ist eine verbesserte Nutzung der privaten Stellplätze und daraus resultierend eine bessere Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum.

Bitte verlängern Sie Ihren bestehenden Ausweis rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit!

Allgemeine Hinweise:

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises beträgt 1 Jahr!

Eine längere Gültigkeitsdauer ist nicht (mehr) vorgesehen. 

Sollten Sie bei der erstmaligen Beantragung noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet.

Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt.

Sollten Sie das Bürgeramt nicht selbst besuchen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. Bitte verwenden Sie außschließlich die Formulare auf unserer Homepage.

Hinweis: im Ausland zugelassene Fahrzeuge:

Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht.

In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen.

Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.

Wichtig!!!
Bei Verlust des Anwohnerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • unterschriebene Verlusterklärung Bewohnerparkausweis 
  • ggf. falls ein persönlicher Besuch nicht möglich ist: ein Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos).

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

Vorzugsweise bargeldlos mit Karte oder Smartphone, aber auch bar.


Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
rollstuhlgerecht
+49 261 129-7000
+49 261 129-7200

Hinweis:

Am 02.07.2025 bleiben das Bürgeramt und die Servicestelle ganztägig geschlossen.
Bitte planen Sie Ihren Besuch für einen anderen Tag.

Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich:

Mo.
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Di.
08:00 - 12:30 Uhr
---
Mi.
---
13:00 - 17:30 Uhr
Do.
08:00 - 12:30 Uhr
---
Fr.
08:00 - 12:30 Uhr
---


Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut.

Der Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.

Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115).

Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie hier.

Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 

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