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Gebäudeeinmessung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Alle Vermessungsleistungen, die zu Veränderungen im Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz führen, dürfen vom Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement nur für die Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Koblenz durchgeführt werden. Für Liegenschaftsvermessungen für Privatpersonen sind das Vermessungs- und Katasteramt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Vermessung (Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement)

Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-3202
0261 129-3200

Mo. - Do.: 8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr

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