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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-2050

Mo - Do     8:30 - 12:00 Uhr
                 14:00 - 16:00 Uhr
Fr                8:30 - 12:00 Uhr




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