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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Nach den neuesten Gesetzesänderungen darf die Abmeldung der Nebenwohnung wieder offiziell bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

Sie darf aber auch weiterhin bei der Meldebehörde der zukünftigen Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung erfolgen.Beispiel: eine Nebenwohnung in Koblenz darf wieder bei der Meldebehörde Koblenz abgemeldet werden.


Online erledigen

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)


Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Die nächstgelegene Bushaltestelle ist Zentralplatz/Forum. Fahrplanauskünfte finden Sie unter bus.koblenz.de
Gebührenpflichtige Parkplätze stehen im Parkhaus Forum Mittelrhein sowie im Parkhaus Schängel-Center zur Verfügung.

Fahrräder, Roller und Abstellmöglichkeiten
Das Mitbringen von Fahrrädern oder Rollern in die Räumlichkeiten des Bürgeramtes ist nicht erlaubt. Geeignete Abstellplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe, z.B. in der Gymnasialstraße (gegenüber des Bürgeramtes), am Willi-Hörter-Platz sowie am Schängel-Center.

Tiere im Bürgeramt
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren im Bürgeramt nicht gestattet ist. Assistenzhunde sind selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen.

Zahlungsmöglichkeiten
Bevorzugt bargeldlos mit Girocard oder Debitkarte, Kreditkarte (Mastercard und Visa-Card) oder Smartphone. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.



Gymnasialstraße 6
56068 Koblenz
rollstuhlgerecht
+49 261 129-7000
+49 261 129-7200


Mo.
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Di.
08:00 - 12:30 Uhr
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Mi.
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13:00 - 17:30 Uhr
Do.
08:00 - 12:30 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:30 Uhr
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Termine und Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin möglichst bequem online. Alternativ ist auch eine telefonische Terminbuchung möglich.

Unser Telefon-Service steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0261 129 7000 oder unter der Behördennummer 115 zur Verfügung.

Viele Anliegen können Sie außerdem ganz unkompliziert schriftlich oder online erledigen. Eine Übersicht der entsprechenden Angebote finden Sie auf dieser Homepage.

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