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mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Eine Tourismusabgabe wird in Koblenz nicht erhoben !

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz

Die Stadt Koblenz ist eine kreisfreie Stadt.

Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-0
0261 129-7400
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