Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer Befreiung

Hundesteuer Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-2050

Mo - Do     8:30 - 12:00 Uhr
                 14:00 - 16:00 Uhr
Fr                8:30 - 12:00 Uhr




Alle Informationen anzeigen