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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis


Weitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Verwaltung Gesundheit und Verbraucherschutz (72)

Dörrhorststr. 36
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Gesundheitsamt
0621 5909-0

Montag und Mittwoch
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

sonst nach Terminvereinbarung

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