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mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

0221 5061-0
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