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mixins.searchInfo_searchTermSachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren

Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste

Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-301

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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