Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
- zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführen möchten.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.
Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
- Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
- Ihr Fahrzeug
- ist zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
- Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
- gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
- gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
- gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Geltungsdauer: 1 - 365 TageDas Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.
Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:
- Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
- es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.
06.02.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage, per Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Besucheranschrift
67292 Kirchheimbolanden
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
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Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Mo - Mi07:30 - 11:30 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Do
07:30 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 11:30 Uhr
Bemerkung:
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Ansprechpartner
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Telefon
Fax
Webseite
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Zuständig für:
- Donnersbergkreis:
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
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Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Donnersbergkreis:
Besucheranschrift
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
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- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
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67292 Kirchheimbolanden
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Gebäude: Kreishaus
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- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
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- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
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Gebäude: Kreishaus
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Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus