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Kind in KiTa anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge

Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.

Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:

Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.

Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.

Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. „Lunchpaketen“ wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.


Elternbeiträge
Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.

Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:

Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)

Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)


Weitere Downloads / Informationen

Antrag Baukosten.pdf

Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf

Verwendungsnachweis.pdf

Zwischenverwendungsnachweis.pdf


Kreisrichtlinien

2024-05-29 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im LK DÜW.pdf

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kinderbetreuung und Finanzen (Ref. 43)

Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Bemerkung:
Kreisverwaltung
06322 961-0
06322 961-1156

Öffnungszeiten ( - Terminvereinbarung erforderlich - ):

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

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