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Amtsarzt/ Amtsärztin

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.

Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig. 

Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Begutachtungen nach dem SGB XII
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
  • Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
  • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.

An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Hier werden jährlich mehr als 6000 amtsärztliche Gutachten, Stellungnahmen und Infektionsschutzbelehrungen durchgeführt.

Es handelt sich z. B. um Untersuchungen bei folgenden Anlässen:
Einstellung in den Öffentlichen Dienst, Beamtungen, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Heilverfahren (Kuren, Sanatoriumsaufenthalte), Dienstunfälle, medizinische Behandlungsmaßnahmen i. R. d. Sozialhilfe und des Asylrechtes, Leichenschauen i.R. von Feuerbestattungen
Gerichtsärztliche Gutachten (Betreuungen, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit): Amtsärztliche Untersuchungen

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
rollstuhlgerecht
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
rollstuhlgerecht
06322 961-7070
06322 961-87070

Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten

Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

  • Beratung und Testung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
    Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

  • Sozialpsychiatrischer Dienst  
    Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG)

Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,   
ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig.
Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten.

Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.




Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

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