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mixins.searchInfo_searchTermÄrztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in den Bundesländern sicherzustellen. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen die Praxen der niedergelassenen (Zahn)Ärzte geschlossen sind (Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst).

Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter der Rufnummer 116117 – ganz egal, von wo aus in Deutschland Sie anrufen.

Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxis in Rheinland-Pfalz können Sie auch auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abrufen: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist abends, nachts, an Wochenenden sowie an Feiertagen zuständig für Erkrankungen, mit denen Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt aufsuchen würden, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Falls erforderlich, werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Die sofortige Hilfeleistung bei lebensbedrohlichen Notfällen od er schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Nummer 112 erreichbar ist.

Der zahnärztliche Notfalldienst wird in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung von den Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier organisiert. Nähere Informationen zu den Dienstzeiten und dem diensthabenden Zahnarzt erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirkszahnärztekammern. Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt oder einer anderen Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens auf. Auf der Bandansage der Praxis erhalten Sie weitere Informationen.

Sie können auch in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menupunkt "Notdienste" oder Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales") suchen.

Dort finden Sie in der Regel auch aktuelle Informationen zum Apothekennotdienst, der täglich 24 Stunden erreichbar ist.
Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird durch den Aushang an der Apotheke, eine telefonische Ansage unter der Nummer 01805/258825 + Postleitzahl sowie auch in der lokalen Presse bekannt gegeben.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Notfall-Flyer

Was tun, wenn Ihre Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke geschlossen ist?
Der Flyer enthält Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst, zum Zahnärztlichen Notfalldienst und zum Apothekennotdienst.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
rollstuhlgerecht
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
rollstuhlgerecht
06322 961-7070
06322 961-87070

Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten

Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

  • Beratung und Testung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
    Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

  • Sozialpsychiatrischer Dienst  
    Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG)

Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,   
ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig.
Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten.

Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.




Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

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