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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
06322 961-0
06322 961-3050

Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden.

In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet.

Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:
 Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
 Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
 Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
 Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
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Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung):
Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr

Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr

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