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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft (Abteilung 6)

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Weinstraße Süd 33
67098 Bad Dürkheim
06322 961-0
06322 961-6050

Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) :

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Im Notfall:

Notfallerreichbarkeit Veterinärwesen (Tierschutz/Tiergesundheit): 0160 93289964
Notfallerreichbarkeit Lebensmittelüberwachung: 06322 961-6020

E-Mail:


Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung:  veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Ihre Mitteilung wird an die/den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet.
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