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Meldung einer Tierhaltung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Rinder
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
  • andere Klauentiere
  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Bitte beachten Sie: 

Unabhängig von der jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim weist daraufhin, dass dies nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt.
Tierhalter sind für beide Meldungen unabhängig voneinander selbst verantwortlich.

Weitere Informationen gibt es online auf www.tsk-rlp.de, unter anderem zu Beitragshöhen. Dort stehen auch entsprechende Formulare zum Download bereit.
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Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • 276 für Deutschland,
  • 07 für Rheinland-Pfalz,
  • 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
  • XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
  • YYYY vier Ziffern für den Betrieb

Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:

  1. Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
  2. Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  3. Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
  4. Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
  5. Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  6. Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
  7. Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer

Die Daten können per Post, Fax oder Mail an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Abteilung 6
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Fax 06322-961-6050
veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Die Betriebsnummer wird Ihnen dann so schnell als möglich zugesandt.





Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft (Abteilung 6)

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Weinstraße Süd 33
67098 Bad Dürkheim
06322 961-0
06322 961-6050

Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) :

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Im Notfall:

Notfallerreichbarkeit Veterinärwesen (Tierschutz/Tiergesundheit): 0160 93289964

E-Mail:


Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung:  veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Ihre Mitteilung wird an die/den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet.

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