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Tagespflege beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Trier-Saarburg
  • unterhalb des Pflegegrades 2 werden jedoch - neben dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro - keine weiteren Leistungen für die Tages- und Nachtpflege durch die Pflegekasse übernommen 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zur Pflege

Metternichstr. 33a
54292 Trier
Postfach 2620
54216 Trier
+49 651 715-0
115

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

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