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mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
115
+49 651 715-0
+49 651 715-17444

Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

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