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mixins.searchInfo_searchTermEin Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
115
+49 651 718-4100

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Zur Online-Terminvereinbarung

Barrierefreier Zugang zum Gebäude

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