Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online Abmeldung:
- siehe unter Kfz Zulassung Online Portal Abmeldung
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Zuständigkeit:
- bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
- sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet
Online-Terminvergabe ist möglich
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Ausweisdokument:
- Personalausweis
- Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
- keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt
Verwaltungsgebühr: 15,90 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,10 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
- 16,80 Euro vor Ort
- ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
- 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
- Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich
Zahlungsart
- bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
- keine Visa und Kreditkartenzahlung
- Ausschließlich am Kassenautomat
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- sofort
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Widerspruch
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Kennzeichenreservierung
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung
- ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
- Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden
Wiederzulassung
Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
28.02.2024
Allgemeine Fragen zu KFZ außer Betrieb setzen ( Abmeldung PKW und Wohnwagen)
Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppt werden?
- Nein, abgemeldete Fahrzeug dürfen nur noch auf einem Hänger transportiert werden
- Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden
Erhält der Bürger noch eine Abmeldebescheinigung?
- Nein, diese werden seit 2005 nicht mehr ausgestellt. Das Datum der Außerbetriebnahme wird im Fahrzeugschein eingetragen
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung
Adresse
54292 Trier
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungStadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Saarburg
Adresse
54439 Saarburg
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung - Außenstelle Hermeskeil
Adresse
54411 Hermeskeil